
Die vertragliche Pflicht von Kooperationspark Holding ist die ordnungsgemäße Vermittlung und/oder der Zukauf von fremdveranstalteten Beförderungsleistungen und Erlebnisaktivitäten. Die Kooperationspark Holding bietet insbesondere Erlebnispakete, bestehend aus beim jeweiligen Veranstalter einzulösenden Erlebnispässen und Hintergrundinformationen zu den Erlebnisaktivitäten, den Buchungsmodalitäten und den Versicherungsbedingungen, an. Die Erbringung der gebuchten Leistung(en) als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von der Kooperationspark Holding.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung. Bei Bezahlung per Rechnung können Gutscheine erst nach vollständigem Eingang der Zahlung zur Buchung freigeschaltet werden.
Die Lieferung des ErlebnisPaketes erfolgt in der jeweiligen Verpackung des Erlebnisanbieters.
Bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen oder kompletten Produkten wenden Sie sich bitte umgehend an das more for me Servicecenter, damit eine Sperrung des Codes veranlasst werden kann. Für die unrechtmäßige Einlösung ohne Verlustmeldung übernimmt die Kooperationspark Holding keine wie immer geartete Haftung.
Stornierungen seitens des Kunden:
Stornierungen können nur in der Form akzeptiert werden, wie der
jeweilige Leistungsgeber diese Stornierungsbedinungen formuliert. Diese
können auf Wunsch vor dem Kauf/Buchung übermittelt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Kooperationspark Holding ausschließlich
Mittler der angebotenen Leistungen ist und daher keinerlei Einfluss auf
die Abläufe des jeweiiligen Erlebnisses sind. Auch hier kann vor der
Buchung die AGB´s des jeweiligen Leistungsgebers eingesehen werden.
Mit
der Buchung eines Erlebnisses gelten die AGB des Leistungsgebers als
anerkannt.
Versicherungsleistungen werden ebenfalls vom Leistungsgeber dargestellt und sind auf den jeweils individuellen AGB unterschiedlich und vor der Buchung einzusehen.
Für vorhersehbare und unvorhersehbare Ereignisse (Verletzungen, Tod) haftet die Kooperationspark Holding in keiner Weise, da sie keinen Einfluss auf die entsprechenden Abläufe vor, während und nach dem gebuchten Erlebnis hat.
Die Kooperationspark Holding erklärt an dieser Stelle, dass sie keinen Einfluss auf individuelle Leistungen jedweder Art hat und somit komplett auf die Leistungsgeber angewiesen sind. Dieses betrifft alle Leistungen ab der Buchung des Erlebnisses.
Bei der Auswahl der von uns vermittelten Veranstalter lassen wir größtmögliche Sorgfalt walten. Änderungen in der Person der angebotenen Veranstalter behalten wir uns vor.
Mit Vertragsabschluß akzeptieren Sie die zu erfragenden, an den Teilnehmer der jeweiligen Erlebnisaktivität gestellten persönlichen Voraussetzungen, wie insbesondere Gesundheitszustand, Alter, Gewicht, Vorkenntnisse, Befähigungen etc. zur Kenntnis. Die Überprüfung der Voraussetzungen obliegt ausschließlich dem Teilnehmer. Die Kooperationspark Holding übernimmt keinerlei Haftung für nachteilige Folgen, die durch die Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch den Teilnehmer entstehen.
Die Kooperationspark Holding begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderung an Erlebnissen, weist jedoch darauf hin, dass die Teilnahme an einigen Erlebnissen aufgrund dessen beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie deshalb, uns vor Ihrer Bestellung zu kontaktieren und über bestehende Behinderungen von Teilnehmern zu informieren. In Zusammenarbeit mit dem Erlebnispartner werden wir uns sodann bemühen, individuelle Lösungen zu finden.
Angaben über vermittelte Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Veranstalter (Leistungsträger) gegenüber der Kooperationspark Holding; sie stellen keine Zusicherung der Kooperationspark Holding gegenüber dem Teilnehmer an der Erlebnisaktivität dar. Desgleichen werden Beschreibungen und Bildmaterial in unseren Prospekten, Katalogen oder sonstigen Werbeunterlagen nicht Inhalt des Vermittlungsvertrages.
Die Kooperationspark Holding haftet nicht für die Erbringung der von uns vermittelten Leistungen durch die fremden Leistungsträger, sondern lediglich für die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters, die ordnungsgemäße Vermittlung der Erlebnisaktivität und für die ordnungsgemäße und nachweisliche Weiterleitung von Informationen, Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt.
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen. Die Freischaltung zur
Einlösung erfolgt erst nach erhaltener Einzahlung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages oder
der AGB bewirkt nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.